Der Personalausweis/Reisepass
Sofern der Arzt, der den Totenschein ausstellt, den Verstorbenen nicht kennt, wird der Personalausweis bzw. der Reisepass zur Identifikation des Toten benötigt. Auf dem Standesamt wird dieser dann entwertet und an die Angehörigen zurückgegeben oder vom Standesamt an die Ordnungsbehörde weitergeleitet.
Todesbescheinigung/Totenschein
Die Todesbescheinigung wird von einem Arzt ausgestellt und ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte und muss von den Angehörigen getragen werden.
Personenstandurkunden
Grundsätzlich muss ein Auszug aus dem Familienbuch vorgelegt werden, dieser ist bei Ehepartnern im Familienstammbuch enthalten. Ist dies nicht vorhanden, so reicht in der Regel eine Urkunde, die den Familienstand nachweist.
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen
Wir können Ihre Versicherung für Sie anschreiben und alles weitere für Sie abwickeln. Dazu benötigen wir Vollmachten und die Versicherungsscheine. Auch für verschiedene Einrichtungen wie Gewerkschaften, die ebenfalls Sterbegelder zahlen, benötigen wir entsprechende Unterlagen oder Mitgliedsnachweise.
Rentennummern
Die gesetzlichen Rententräger werden auf Wunsch von uns informiert, entsprechende Unterlagen/Anträge halten wir bereit. Benötigt werden dafür die Postrentennummer, auf den Bescheiden rechts oben angegeben. Auch Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen usw. werden angeschrieben.
Grabdokumente
Besitzen Sie bereits Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstelle, wird hier ein Nachweis benötigt.
Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein
Anträge (z.B. für einen Erbschein) erhalten Sie beim Amtsgericht oder einem Notar.
Letzter Wille
Sollte eine anonyme Bestattung gewünscht werden, so kann dies nur durch eine letztwillige Verfügung geschehen, die griffbereit bzw. zugänglich ist. Dies kann auch im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages besprochen und festgelegt werden. Dieser wird zwischen der im Vertrag genannten Person und der Bestattungsvorsorge Treuhand AG/Bestatter geschlossen. Im Falle einer Einäscherung sollte der Wille auch schriftlich festgehalten werden, kann aber auch durch einen nahen Verwandten bestimmt werden.
Unterlagen im Todesfall
Alle wichtigen Dokumente sollten in einem Vorsorgeordner zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Entsprechende Vorsorgeordner können unter www.bestatter.de bestellt werden.